Standaufsichtslehrgang gemäß § 27 WaffG

Der Standaufsichtslehrgang richtet sich an Schützinnen und Schützen sowie Vereinsfunktionäre, die als verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten tätig werden möchten.

Der Lehrgang vermittelt die gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse, um einen sicheren, ordnungsgemäßen und rechtskonformen Schießbetrieb zu gewährleisten.

Ziel des Lehrgangs

Ziel ist die Qualifizierung von Personen, die gemäß § 27 WaffG die Aufsicht über den Schießbetrieb übernehmen. Die Teilnehmenden lernen, Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und in sicherheitsrelevanten Situationen korrekt zu handeln.

Inhalte des Lehrgangs

Der Lehrgang umfasst ausschließlich theoretische Inhalte in folgenden Bereichen:

Dauer und Ablauf

Der Lehrgang umfasst eine Unterrichtsdauer von vier Stunden. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

Teilnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Jagdschein oder ein Nachweis der Waffensachkunde gemäß WaffG.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 55 Euro.

Zielgruppe

Jäger
Jägerinnen und Jäger, die auf jagdlichen Schießstätten oder Vereinsschießständen als verantwortliche Aufsichtspersonen eingesetzt werden sollen.

Sportschützen
Sportschützinnen und Sportschützen, die in Schützenvereinen, Verbänden oder auf kommerziellen Schießständen die Standaufsicht übernehmen oder den Schießbetrieb verantworten möchten.

Nutzen

Mit diesem Lehrgang erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, um eigenverantwortlich den Schießbetrieb zu leiten. Sie tragen aktiv zur Sicherheit, zur Rechtskonformität und zur Qualität des Trainingsbetriebs auf Ihrer Schießstätte bei.